Leitung: Niklas Zahner

magazin@koelncampus.com

Frühstückslektüre | Die neue EU Datenschutz-Grundverordnung

Verfasst von am

Es ist fast zehn Jahre her, als die EU das letzte Mal ihre Datenschutzrichtlinien aktualisiert hat. Mittlerweile ist Datenschutz rund um den Facebook-Skandal wieder verstärkt ein Thema und wird in der am 25. Mai in Kraft tretenden EU Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) neu reguliert. Aber was ändert sich damit für uns?


In den letzten Tagen haben wahrscheinlich viele von euch die ein oder andere Mail bekommen, die in etwa so anfing: "Wir möchten dich darüber informieren, dass wir an unserer Datenschutzerklärung einige Änderungen vornehmen werden, und diese am 25. Mai in Kraft tritt." Diese Mails stehen im direkten Zusammenhang mit der neuen EU Datenschutz-Grundverordnung, die ab dem 25. Mai gilt. Seit mehr als zehn Jahren hat sich nicht wirklich etwas an den Datenschutzrichtlinien der EU geändert. Unternehmen wie Facebook, Google und Co. hatten bei der Nutzung von Userdaten nur wenige Grenzen. Das soll sich jetzt ändern. Wir haben die wichtigsten Eckdaten für euch zusammengefasst:


Was ist das überhaupt?


Vereinfacht gesagt soll die Datenschutz-Grundverordnung die Richtlinien innerhalb der EU vereinheitlichen und die Praktiken zur Erfassung und Speicherung personenbezogener Informationen regulieren. Sie ersetzt damit die alte Verordnung, die mit 1995 noch aus der Steinzeit des Internets stammt. Der volle Titel lautet "Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG". Das ganze gliedert sich in 99 Artikel, die vorgeben, wie zum Beispiel Blogger, Betreiber kleiner Websites oder Vereine mit personenbezogenen Daten umzugehen haben. Die Richtlinien müssen auch von Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU befolgt werden, die ihre Dienste hier anbieten. Damit sind auch global players wie Facebook, Apple und Google betroffen.


Warum gerade jetzt?


Im Jahr 1995 waren "Take that" noch eine Band und mit ihrem Lied "Back for Good" in den Charts, Helmut Kohl war Bundeskanzler und nur rund 250.000 Menschen in Deutschland hatten einen Internetanschluss - so alt waren die bisherigen Richtlinien. Mittlerweile sind rund 60 Millionen Deutsche im Internet unterwegs und die gesamte digitale Landschaft hat sich umfassend verändert. Beim Schutz personenbezogener Daten gibt es große Lücken. Allein auf Facebook waren laut unternehmenseigener Angaben bis zu 87 Millionen Nutzer vom aktuellen Datenskandal betroffen. Facebook-Chef Mark Zuckerberg hat darauf reuevoll angekündigt, die Regeln sogar weltweit anwenden zu wollen. Mal sehen, wie sich das entwickelt…



Was ändert sich für uns?


Recht auf Informationen: Wir als Verbraucher müssen von Anfang an klar darüber informiert werden, welche persönlichen Daten für wie lange gespeichert werden. Die Einwilligung darüber könnt ihr jederzeit zurücknehmen und einfordern, dass all eure Daten, die für den ursprüngliche Zweck nicht mehr gebraucht werden, gelöscht werden. Es sollen nur so wenige Daten wie möglich verarbeitet und nur zweckgebunden erhoben werden.

Recht auf Vergessenwerden: Das Versprechen ist, dass wir als EU-Bürger die Kontrolle über unsere Daten zurückbekommen und dass wir das "Recht auf Vergessenwerden" erhalten. Denn laut einer EU-Statistik glauben nur 15 Prozent der Internetnutzer, die Kontrolle über ihre online bereitgestellten Daten zu haben. Das soll sich dann ändern.

Recht auf Auskunft: Wir haben bei Unternehmen ein Recht auf Auskunft darüber, welche Daten sie speichern. Mit einer Frist von einem Monat müssen die entsprechenden Informationen dargelegt werden. Und wenn ihr euch über die Nutzung eurer Daten beschweren möchtet, dann könnt ihr das ab jetzt immer im Heimatland und in der eigenen Sprache machen - also nicht mehr angepasst an den Unternehmenssitz.


Wenn ihr alles genauer nachlesen möchtet, dann findet ihr auf der Seite der Bundesbeauftragten für Datenschutz und Information Kurzpapiere zum neuen Datenschutzrecht.

Zurück zur Übersicht

Sag's weiter: