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Paragrafen, Urheberrecht und andere juristische Anwandlungen?

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Und wer jetzt gleich denkt: "Nein danke, ohne mich!", dem will ich es nicht verübeln, denn anstrengend klingt das Wort Medienrecht ja allemal.
Aber wenn man das Ganze bei leckeren Keksen und Kaffee von einer sehr sympathischen und vor allem kompetenten Rechtsanwältin erklärt bekommt, dann lässt sich das vielleicht auch schon ein bisschen anders betrachten.

Marlene Mengue/Kölncampus

Auf dem Seminar "Presserecht im Campus-Rundfunk" in der Landesanstalt für Medien in Düsseldorf war es nicht - wie möglicherweise zu erwarten wäre - langweilig oder gar trocken, sondern im Gegenteil sehr interessant! Denn es ging nicht nur um Haftung, Medienopfer oder journalistische Sorgfaltspflicht, sondern auch um das oft diskutierte Thema Urheberrecht.

Die Frage "Darf ich das On-Air sagen oder einspielen?" hat sich wahrscheinlich schon jeder von uns gestellt und sich im Zweifel entweder dafür entschieden ein Risiko à la "Ach, das wird schon keiner merken" einzugehen oder es vielleicht doch besser gleich bleiben zu lassen, um auf der sicheren Seite zu sein.

Aber was hat es mit dem Urheberrecht wirklich genau auf sich?


Rechtsanwältin Johanna Onischke erklärte uns, dass man das Urheberrecht grundsätzlich in zwei Bereiche aufteilen könne. So gäbe es nämlich zum einen das Recht am Werk selbst. Zum Beispiel gehört der geschriebene Inhalt eines Drehbuches dem Autor, denn er ist der Urheber dieses Werkes. Zum anderen gibt es aber auch das Recht an der Leistung. Und das besitzt die Person, die das Werk wiedergibt oder gestaltet, wie zum Beispiel ein Schauspieler. Denn er hilft, dass das Drehbuch auf die Bühne kommt.
Verwertungsgesellschaften wie die GEMA oder die GVL verwalten diese Rechte und gehen auch gegen Verstöße vor. Geldbußen oder auch eine Klage auf Schadensersatz können mögliche Konsequenzen einer solchen Urheberrechtsverletzung sein. Klingt erst einmal nach dem gewöhnlichen Rechtsgeschwafel.
ABER: Frau Onischke wäre keine so gute Rechtsanwältin, wenn sie nicht auch die kleinen rechtlichen Lücken kennen würde, die uns Radiomenschen die Welt doch um einiges erleichtern können. *hehe*

Zitatfreiheit im Radio ohne die GEMA fürchten zu müssen gibts nicht? Falsch gedacht!


Denn solange wir eine These aufstellen, dürfen wir diese auch mit jedem passenden O-Ton belegen ohne uns vor rechtlichen Konsequenzen des Urhebern fürchten zu müssen!
Wenn ich also beispielsweise behaupte: "In allen fünf Krimis, die ich diesen Sommer gelesen habe, kamen Mörder, Blut, Polizisten und ein Liebespaar vor", dann darf ich (trotz dieser vielleicht nicht alleroriginellsten Behauptung) ausgewählte Szenen aus den jeweiligen Büchern vorlesen bzw. auch das passende Hörbuch einspielen.
Denn: Ich belege damit lediglich meine vorangestellte These und arbeite rein wissenschaftlich, das Werk erfüllt also einen Zitatzweck.
Nichtsdestotrotz muss ich aber natürlich auch wie in einer Hausarbeit Quelle und Autor nennen, logisch! Und vorsicht: Ganze Stücke veröffentlichen ist nicht drin, das fällt dann unter die Kategorie Großzitat und braucht doch eine Genehmigung. Aber easy, alles like a gute Hausarbeit.

Na, wenn dieses Wissen nicht neue Freiheiten für meine nächsten Sendungen verspricht! Und mir außerdem bewiesen hat: Presserecht kann doch ziemlich cool sein!

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