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Presserecht: Schon wieder?

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Ein bisschen Presserecht sollte jeder im Journalismus drauf haben. Ist also gut, wenn man da mal was gehört hat. Und ist auch gut, wenn man sich sowas noch mal anhört.

Presserecht-Seminar bei der Landesanstalt für Medien in Düsseldorf
Foto: Anja Bolle/Kölncampus
Presserecht-Seminar bei der Landesanstalt für Medien in Düsseldorf

2014 habe ich zum ersten Mal das Presserechtseminar bei Johanna Onischke besucht. Das war kurz nachdem ich den Posten der Chefredakteurin bei Kölncampus übernommen habe. Und meine Vorgängerin hatte mir dieses Seminar empfohlen. Damals fand ich es voll spannend!

In der Zwischenzeit ist eine Menge passiert. Ich bin nicht mehr Chefredakteurin, habe die Ausbildung zur LfM-Medientrainerin gemacht (für die das Presserechtseminar übrigens auch Pflicht ist) und arbeite seit einem Jahr auch für ein etwas größeres Radio.
Warum also noch mal das ganze, trockene Rechtsgelaber anhören? Weil's wichtig ist!

Und so viel vorweg: Es ist immer noch eine spannende Sache. Und: in den drei Jahren hat sich, zumindest was den für uns Campusradio-Journalisten interessanten Teil angeht, nichts geändert. Ich muss also nichts neues Lernen, sondern kann das Seminar als willkommene Auffrischung sehen. Denn ganz ehrlich, ich kann zwar noch relativ sicher zwischen Meinung und Tatsache unterscheiden, aber gerade was das Urheberrecht angeht, war ich mir nicht mehr immer 100&ig sicher. 

Welche O-Töne darf ich nehmen? Und wie genau muss ich meine Quellen noch mal angeben?
Der Radiobeitrag lebt ja schließlich von O-Tönen und zum Glück kommt uns die Rechtssprechung hier auch entgegen. Das Stichwort heißt hier "Zitatrecht" und lässt sich grob so schildern: 
Ich darf Ausschnitte und Töne verwenden, wenn ich damit eine vorher aufgestellte These belege und meine Quellen nenne. 
Logischerweise zählen dazu nur fremde Inhalte. O-Töne, die wir selbst aufgenommen haben, gehören natürlich auch uns und wir sind die Rechteinhaber.
Fun Fact nebenbei: eine teurer Autohersteller beschäftigt extra Menschen, die an dem spezifischen Sound einer zugeschlagenen Autotür basteln. Sollte ich also mal irgendwann das Geräusch einer Porsche-Tür brauchen, kann ich das nicht einfach selbst machen. Selbst wenn ich einen Porsche hätte, ist dieses Geräusch urheberrechtlich geschützt.
In solchen Fällen bleibt aber immer noch die Möglichkeit, nett nachzufragen bei den Rechteinhabern, ob wir ihre Inhalte für unsere nicht-kommerziellen Sendungen nutzen dürfen. Und das am besten per Mail, dann hat man's schriftlich. 

Fünf Stunden ging das Presserecht-Seminar und am Ende wusste ich zwar nicht mehr als vorher. Aber längst in der hintersten Ecke vergrabene Rechtsprechungen habe ich bei meiner Arbeit jetzt wieder präsenter im Kopf. Und ich kann jetzt auch wieder sicher sagen, was ich NICHT darf. 

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