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Von Schuld und Unschuld

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Ein Kommentar einer fassungslosen Zuschauerin der Verfilmung des Theaterstücks „Terror“ von Ferdinand von Schirach.

(CC-0) albert22278 / pixabay.com

Ich werde mich zu Anfang dieses Kommentars direkt einmal dazu bekennen, dass ich rein tatsächlich nicht Teil des Zuschauerkreises bin, der im Vorfeld zur Abstimmung über schuldig und unschuldig ermächtigt wurde. Die Entscheidung oblag nämlich eigentlich einem Publikum von Schöffen, also juristischen Laienrichtern, die allein nach ihrem Gewissen entscheiden. Ich aber bin kein Laie – ich bin Jurastudentin, im achten Fachsemester, kurz vor der ersten staatlichen Pflichtfachprüfung. Wenn ich also abstimme, tue ich dies nicht nur aus meinem Gewissen heraus – sondern auch mit und unter Anwendung des Wissens, das ich mir im Laufe meiner Studienzeit über die Rechtsordnung angeeignet habe. Ich bin bestimmt nicht die einzige (angehende) Juristin die abgestimmt hat, aber fairerweise lege ich meine Karten mal auf den Tisch. Nichtsdestotrotz, oder gerade deshalb, fühle ich mich dazu verpflichtet auf diesem Wege meine Gedanken zur Inszenierung und zum Freispruch, der von insgesamt 86,9% der Zuschauer gefordert wurde, loszuwerden.

Zum Sachverhalt sei nun (für alle die das Spektakel verpasst haben) Folgendes gesagt: ein Soldat schießt eine Passagiermaschine mitsamt ihrer 164 Insassen vom Himmel, die zuvor von Terroristen gekapert wurde und auf ein Stadion, gefüllt mit insgesamt 70000 Menschen, zusteuert. Er schießt sie ab, weil er glaubt, das Geringere von zwei Übeln zu wählen – er opfert die 164 Passagiere an Bord, um die potentiellen 70000 Opfer dieses versuchten Anschlags zu retten. Er wägt, wie der Laie hier sagen würde, ein paar Leben gegen viele Leben ab und entscheidet so zugunsten der kleineren Katastrophe. Das klingt grundsätzlich auf gewisse Weise natürlich. Wir wägen oft zwischen Übeln ab und entscheiden uns für das Kleinste unter ihnen - es erscheint menschlich, fast alltäglich, dies nach eigenem Ermessen zu tun. Natürlich (und das ist jedem bewusst) ist die Abwägung „Leben gegen Leben“ eine andere, eine schwerwiegendere, als die, die wir normalerweise treffen müssen. Doch sie soll, so das Votum der Zuschauer für den Freispruch, in Einzelfällen getroffen werden dürfen.

Rechtlich haben die Zuschauer damit für eine Entschuldigung aus dem übergesetzlichen Notstand gestimmt.

Zur Erklärung muss ich ausholen: Es gab mal einen Paragraphen im Luftsicherheitsgesetz, der es von vornherein erlaubte, dass Soldaten Passagiermaschinen bei Terrorgefahr abschossen. Die Richter des Verfassungsgerichts entschieden im Rahmen ihres Urteils zu diesem Paragraphen aber, er sei ein verfassungsrechtlich nicht tragbarer Verstoß gegen das oberste Gebot unseres Grundgesetzes. Die einzige Entschuldigungsmöglichkeit für jemanden, der trotzdem schießt, ist damit der übergesetzliche Notstand geworden. Der aber ist unter Juristen stark umstritten und nur in Einzelfällen zulässig, da er nicht präzise angewendet werden kann und es unserer Verfassung grundsätzlich fremd ist, Menschenleben gegeneinander abzuwägen. Zur Verdeutlichung der Probleme dieses Notstands reichen schon die Beispiele, die innerhalb des Stücks genannt werden.

Man fragt sich: darf ich deshalb einen den Berg runter rasenden Güterwagon auf fünf Arbeiter umleiten, um den vollen Bahnhof nicht zu treffen? Darf ich einen Mann töten, um seine Organe zu entnehmen und somit mehreren todgeweihten Menschen das Leben zu retten? Und immer wieder wird gefragt: wo befindet sich dann die Grenze? Wie viele Menschen darf ich töten, um wie viele zu retten?

Dabei lautet die Kernfrage natürlich: sollte das jeder Mensch in einer derartigen Lage selbst entscheiden dürfen? 86,9% der Zuschauer beantworteten diese Frage am Montagabend mit Ja, denn sie erkannten die zugrundeliegende Abwägung des Soldaten als Entschuldigungsgrund an. Ich jedoch möchte mich der Frau Staatsanwältin anschließen und den 13,1% zuordnen, die für schuldig gestimmt haben. Ein Freispruch führt, plakativ gesprochen, in meinen Augen zu dem Ergebnis, dass dem Einzelnen zugestanden werden kann, nach seiner Moral über Leben und Tod zu entscheiden und damit zu einer Ungleichbehandlung von Straftätern. Das ist in einem Rechtsstaat aber nicht tragbar.

Die Probleme innerhalb der Entscheidung der Masse zum Freispruch sind darüber hinaus allerdings noch tiefgreifender. Denn die Abstimmung zeigt mir, dass 86,9% der Zuschauer wenig von unserem Rechtssystem verstehen.

Erstens (und das ist wichtig!) handelt es sich hier nämlich nicht um einen normalen Bürger, sondern um einen mit einem besonderen Näheverhältnis zum Staat, der das Flugzeug abschießt. Wie Frau Staatsanwältin zutreffend verdeutlicht, verfügt der Angeklagte beim Abschuss frei über die Menschen an Bord des Passagierflugzeugs. Er beherrscht sie wie Sachen, die ihm ausgeliefert sind und greift auf intensivste Weise in ihre Existenzen ein – und zwar indem er sie auslöscht. Sobald der Mensch (wie hier) aber zum Objekt des Staates wird und wir das gutheißen, verwässert der Schutz unserer Menschenwürde.

Artikel 1 des Grundgesetzes ist das oberste Gebot unserer Verfassung – er hält uns davon ab, uns (wieder) der Barbarei hinzugeben. Deshalb sollte die Menschenwürde niemals subjektiven Kriterien wie der Moral des Einzelnen, auch nicht der eines ausgebildeten Soldaten, ausgeliefert sein – womit ich zur zweiten großen Problematik komme: auch, wenn der Angeklagte hier tötete, um eine Vielzahl an Menschenleben zu retten, handelte er noch immer gegen das Gesetz. Es gibt (wie bereits angeführt) keine Entschuldigung, keine Rechtfertigung für den Mord mit gemeingefährlichen Mitteln, den der Angeklagte hier begangen hat. Zumal auch nicht klar ist, wie der weitere Geschehensablauf gewesen wäre, wenn er nicht geschossen hätte. Da drängt sich mir die Frage auf: was sind unsere Gesetze wert, wenn sich 86,9% nicht an ihre klaren Maßstäbe zu halten bereit sind? 

Durch den Anstoß der Verfilmung können wir die Diskussion über den übergesetzlichen Notstand also jetzt führen: wollen wir zulassen, dass eine Entschuldigung in Ausnahmefällen greift?

Ich würde sagen: nein. Denn dann müssten wir die oben dargestellten Konsequenzen tragen. Wenn Du, lieber Leser, mit ja stimmen würdest, liegt das bei Dir. Doch die Gründe dafür und die Konsequenzen dessen müssen Dir bewusst sein.

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