Leitung: Anna Blens

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Hier findet ihr Erfahrungsberichte unserer Fortbildungsangebote.

Wer haftet? Ich allein oder wir zusammen?

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....diese Frage sollte man sich auch stellen, wenn man beim Radio arbeitet. Und ganz ehrlich? Bevor ich die Fortbildung zum Presserecht im Campus-Rundfunk besucht habe, hatte ich absolut keine Ahnung davon.

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Stellen wir uns doch mal folgendes Szenario* vor:

Redakteur X schreibt für das Vormittagsprogramm am Montag eine News darüber, dass die McDonalds Filiale auf der Venloer Straße aufgrund von Schimmelbefall vorübergehend geschlossen werden muss. Er schickt diese News an den zuständigen CvD vom Montag, weil er selbst nicht anwesend sein kann. Der CvD ist mit den ganzen Beiträgen, die er noch abnehmen muss, überfordert, überfliegt diese eine News nur und gibt sie an den Moderator weiter. Pünktlich um 9 Uhr trägt der Moderator die News vor. Zugegeben - selbst schockiert über die News, hatte er aber keine Zeit mehr, zu recherchieren, ob daran auch wirklich etwas wahr ist. Es dauert keine 10 Minuten, bis der erste wütende Anruf kommt. Diese News ist falsch - ein paar der Burgerbrötchen sind geschimmelt, aber deshalb muss nicht gleich die ganze Filiale geschlossen werden.

Und plötzlich heißt es: Hochschulradio Kölncampus verbreitet Fake News!


Was jetzt? 


Haftet der Moderator in seiner Funktion als Stimmrohr des Senders? Oder der CvD, der eigentlich die redaktionelle Verantwortung trägt? Oder doch der Redakteur, der die News überhaupt erst in Umlauf gebracht hat? Und was ist eigentlich mit dem Sender "Kölncampus"?

.....in diesem Fall haftet sowohl der geschäftsführende Vorstand des Trägervereins als auch der Programmverantwortliche. Im Falle eines Hochschulradios ist das die Chefredaktion. Beide Posten werden bei der Lizensierung gegenüber der LfM benannt und können so schnell zur Verantwortung gezogen werden.

Und, hättest du das gedacht? Ich nicht.

Fragen wie diese haben wir uns in dem fünfstündigen Fortbildungsseminar bei der Medienrechtsanwältin Johanna Onischke gestellt. Fünf Stunden? Ja, wirklich. Fünf Stunden. Dank der Verwendung von konkreten Beispielen, wie ihr oben lesen könnt, vergingen diese Stunden aber wie im Flug. Recht kann trocken sein, muss es aber nicht, wenn man es richtig rüberbringt. 

Myriel Desgranges/Koelncampus


In meinem Fall hat es sehr viel gebracht. Ich weiß jetzt, wo der genaue Unterschied zwischen einer Tatsache und einer Meinung liegt und deshalb auch, was presserechtlich geschützt ist und was nicht. Wenn es nicht geschützt ist, weiß ich jetzt, was bei einer Haftung passiert und ganz besonders wer haftet. 

Außerdem haben wir darüber gesprochen, welche Rechte die andere Seite hat - im Beispiel McDonalds. Also wie man sich als Medienopfer wehren kann und welche presserechtlichen Ansprüche man besitzt. 
Und last but not least: Das Urheberrecht. Ganz besonders wichtig auch für uns als Radiomenschen: Was geht man eigentlich mit O-Tönen und Mitschnitten um?

Ich habe die Fortbildung mit einem gemischten Gefühl aus Angst und Respekt verlassen. Ich weiß jetzt, was passieren kann, wenn man nur einmal unachtsam ist und sich seiner Quellen nicht sicher ist. Auch als kleiner Redakteur eines Hochschulradios. 

*Anmerkung: Beispiel frei erfunden!

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