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BAföG für zweite Ausbildung nach Krankheit
[25.05.05.]
Studenten, die aufgrund einer schweren Krankheit ihr Erststudium abbrechen müssen, haben Anspruch auf BAföG um damit eine zweite Ausbildung zu finanzieren. Das hat das Verwaltungsgericht Göttingen im Fall einer an einer Schilddrüsenerkrankung leidenden Biologie-Studentin entschieden. Deren Klage gegen den Landkreis Göttingen wurde zunächst abgewiesen, da sie keinen unabweisbaren Grund für den Studienabbruch gehabt habe. Das Gericht gab der Klage jedoch statt, da die Studentin unter diesen Bedingungen nicht in der Lage gewesen sei, das Studium fortzusetzen. Sie könne daher nur eine mit weniger hohen Leistungsanforderungen verbundene Ausbildung machen.

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