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Kein Arbeitslosengeld II für Langzeitstudenten
[24.05.05.]
Studierende können nur in besonderen Härtefällen Arbeitslosengeld II erhalten.
Als Härtefall gelte aber nicht, wenn das Studium abgebrochen werden muss, um den Lebensunterhalt zu sichern. Dies betrifft vor allem Langzeitstudenten, die keine Bafög Unterstützung mehr in Anspruch nehmen können.
Das Sozialgericht Dortmund entschied dies im Fall einer 37-jährigen
Jura-Studentin die im 17. Hochschulsemester Arbeitslosengeld II beantragt hatte.

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