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Zweitstudium ist von der Steuer absetzbar
[18.05.05.]
Wer ein Zweitstudium oder ein Aufbaustudium absolviert, kann die Ausgaben dafür als Werbungskosten von der Steuer absetzen, so die Stiftung Warentest in ihrer Zeitschrift "Finanztest". Das Studium gelte als berufliche Fortbildung bzw. biete die Möglichkeit zum Berufswechsel. Absetzbar sind neben Studiengebühren auch Materialkosten sowie die Fahrkarte zur Universität.

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