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ZVS verändert Auswahlverfahren [07.05.05.]

Den Hochschulen werden künftig mehr Mitspracherechte eingeräumt.
Die Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen hat die Auswahlregeln für die Studienzulassung umgestaltet.
Wie die ZVS am Dienstag in Dortmund mitteilte, können die Universitäten nun bei 60 Prozent der Studienplätze das Anforderungsprofil für ihre künftigen Studenten bestimmen.
Um den Hochschulen mehr Zeit für die Auswahl der Studenten zu lassen, ändern sich auch die Bewerbungsfristen bei der ZVS. So müssen sich "Alt-Abiturienten", die sich bereits zu einem früheren Semester hätten bewerben können, ihren Antrag bis zum 31. Mai abgeben. Für gerade von der Schule gekommene Abiturienten gilt die traditionelle Bewerbungsfrist bis zum 15. Juli.