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Mit Steuern für einen Zweitwohnsitz drängen Uni-Städte Studenten, sich am Studienort anzumelden. Denn so bekommen die Kommunen mehr von der Zuweisung pro Einwohner aus dem Länderfinanzausgleich. Als Druckmittel für Meldeunwillige führen jetzt immer mehr Uni-Städte eine Zweitwohnsitzsteuer ein, so beispielsweise seit Anfang des Jahres die Stadt Köln: Ganze zehn Prozent der jährlichen Nettokaltmiete soll bezahlen, wer in Köln wohnt, aber einen anderen Hauptwohnsitz hat.
Ob dieses Vorgehen rechtens ist, prüft derzeit die Justiz. Für eine Zweitwohnung brauche man erst einmal eine Erstwohnung, stellten nun Lüneburger Richter fest, ein Zimmer bei den Eltern sei nicht als solche zu werten. Außerdem sei die Steuer für wirtschaftlich leistungsfähige Menschen gedacht, die sich zwei Wohnungen leisten.
Weitere Verfahren zur Zweitwohnsitzsteuer harren einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.

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