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Langzeitstudenten müssen Sozialbeiträge zahlen
[23.06.05.]
Auch Langzeitstudenten müssen zukünftig Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Das geht aus einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf hervor. Die Richter entschieden, dass eine Studentin im 39. Semester von ihren Einkünften Sozialversicherungsbeiträge zahlen muss.
Im konkreten Fall hatte die Studentin seit fünf Jahren weder Vorlesungen besucht noch Prüfungen absolviert und die Regelstudiendauer um das Fünffache überzogen.Der Sozialversicherungsträger ihrer Arbeitsstelle hatte schließlich vom Arbeitgeber der Studentin die Sozialabgaben eingeklagt und Recht bekommen.
(KSTA)

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