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Professoren müssen auch fachfremd unterrichten [28.07.10.]

Hochschulen dürfen ihre Professoren auch zu Unterricht verpflichten, der nicht zu ihrem Fachgebiet gehört. Dies hat das Bundesverfassungsgericht gestern entschieden. Hintergrund für den Beschluss war die Verfassungsbeschwerde eines Professor für Vermessungskunde der Hochschule Wismar.
Der Proffesor hatte sich dagegen gewehrt, auch das Fach "Darstellende Geometrie" zu unterrichten, welches nicht zu seinem Fachgebiet gehört.
Das Gericht erklärte jedoch, die Entscheidung über den Inhalt der Lehre liege grundsätzlich bei der Hochschulleitung.
Andererseits betonten die Verfassungsrichter aber, dass dem Lehrperson fachfremden Unterricht nur in beschränktem Maße abzuverlangen sei.