Klage eines Absolventen der Universität Erlangen gegen Studiengebühren abgelehnt [08.08.08.]

Ein ehemaliger Student der Uni Erlangen ist mit seiner Klage gegen Studien-Gebühren vor dem Verwaltungs-Gericht Ansbach gescheitert. Als Grund seiner Klage nannte er den zeitlichen Nachteil, der aus dem Ableisten seines etwa einjährigen Zivil-Dienstes vor Studien-Beginn entstanden war. Ein Jahr vor Ende seines Studiums wurden die Studien-Gebühren eingeführt. Das Gericht hat jedoch eine mögliche Berufung zugelassen.